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Klassen
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Beschreibung
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C
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Kraftfahrzeuge
über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) auch mit
Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des
Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im
gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre, oder 18 Jahre, wenn der
Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation nach
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klasse: C1
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CE
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(Lastzüge
und Sattelzüge)
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine
Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges
oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen
Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über
den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation nach dem
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.
Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von
D: DE
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C1
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Kraftfahrzeug
mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, auch
mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges
oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen
Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über
den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation oder beschleunigten
Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt
wird.
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
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C1E
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Kombination
aus Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger
Gesamtmasse)
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse bis 7,5 t zulässiger
Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die Gesamtmasse
des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und
die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.
Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des
Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im
gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn der
Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation oder
beschleunigten Grundqualifikation nach dem
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.
Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E
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