|
B
|

|
Kraftfahrzeuge
ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugesund die
Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer
ist als 3,5 t
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahr für Teilnehmer am Modellversuch
"Begleitetes Fahren mit 17")
Eingeschlossene Klassen: M, L, S
|
|
BE
|

|
Kombination
aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse
größer ist als die Leermasse des Zugfahzeuges,
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges aber die
Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug größer ist als 3,5 t.
Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 dürfen alle einachsigen
Anhänger (einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch
"Begleitetes Fahren mit 17")
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
|