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Sie sollten wissen:
Wer gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen
Straßen durchführt, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs zum Führen von
Fahrzeugen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrzeuge mit mehr als
acht Fahrgastplätzen zusätzlich zum Führerschein eine „Grundqualifikation“.
Fördergelder für die Grundqualifikation
Transportunternehmen, die Ausbildungsmaßnahmen planen, sollten
daran denken, dass das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) www.bag.bund.de entsprechende
Fördermittel anbietet. (Programm für Aus-und Weiterbildung)
Für 2012 können Anträge ab Oktober 2011 gestellt werden.
Der Staat finanziert bis zu 70% der Gesamtkosten.
Termine und weitere Informationen
erhalten Sie in unserem Büro!
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