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Zielgruppe und Voraussetzungen:
Alle Fahrer im Güterverkehr, sofern sie Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Führerscheinklassen C/CE und C1/C1E unterwegs sind; um die Schlüsselzahl 95 im Führerschein zu bekommen.
LKW – Fahrer , die vor dem 10.09.2009 den Führerschein erworben haben, müssen bis einschließlich 09.09.2014 eine erste Weiterbildung (5 mal 7 Stunden) absolviert haben.
(Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bei LKW- Fahrern bis einschließlich 09.09.2016 erfolgen. Voraussetzung ist allerdings, die Fahrerlaubnis muß noch gültig sein.)
LKW-Fahrer , die ab dem 10.09.2009 den Führerschein erworben haben, müssen nach Ablauf von 5 Jahren eine erste Weiterbildung (5 mal 7 Stunden) nachweisen.
Inhalt: Die Teilnahme am Unterricht aller 5 Tage ist Pflicht!
- 1.Tag - Eco Training
- 2.Tag - (Sozial) Vorschriften für den Güterverkehr
- 3.Tag - Sicherheitstechnik und Fahrtechnik
- 4.Tag - Schaltstelle Fahrer,Dienstleister,Imageträger,Profi
- 5.Tag - Ladungssicherung
Die Weiterbildung kann tageweise oder als Block absolviert werden.
Regelmäßige Wiederholung alle 5 Jahre!
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